Wir alle haben ein Recht auf Erholung und Freizeit. Dies wurde auch von den Vereinten Nationen im Artikel 24 in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschlossen:
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Quelle: UN -
Universal Declaration of Human Rights (German) >>
Laut dem Ärzteblatt zeigt die Helsinki Businessmen Studie, die im Rahmen des Europäischen Kardiologiekongresses in München vorgelegt wurde, dass ein langer Urlaub oder mehrtägige Reisen gute Methoden sind, um Stress abzubauen
und deshalb auch unser Leben verlängern können.
- Reisen mit gesundheitlichen (Mobilitäts-)Einschränkungen
GEOlaViva-Empfehlungen von Tourismusunternehmen, die
- Handicap-Reisen
- Barrierefreies Reisen
- Reisen mit Behinderung und/oder
- Ärztlich begleitete Reisen
anbieten können, um so ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen zu fördern und zu unterstützen.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)
- Aktiv-Reisen und Ausflüge
GEOlaViva-Empfehlungen für Reise- und / oder Ausflugsangebote von Tourismusunternehmen, bei denen man sich mit der eigenen Muskelkraft fortbewegen muss (Wandern, Fahrrad-/ Kanufahren, Segeln) und damit für sich selbst einen positiven Beitrag für die eigene Gesundheit und dem Wohlergehen leistet.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)
- Reisen und Ausflüge für Körper, Geist und Seele
GEOlaViva-Empfehlungen für Reise- und / oder Ausflugsangebote von Tourismusunternehmen, bei denen man Körper, Geist und Seele wieder in Einklang bringt, um damit für sich selbst einen positiven Beitrag für eine gute Gesundheit und Wohlergehen zu leisten.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)
- BIO-, Natur-, ÖKO-, Green-Hotels und Ferienunterkünfte
GEOlaViva-Empfehlungen für Angebote von Hotels und Ferienunterkünfte, die in ihrem Unternehmen überwiegend
- Bio(zyklisch)-vegane Speisen und Getränke
- Bio- und Naturkosmetik sowie
- ökologische Reinigungs- und Pflegemittel
verwenden, da all diese Produkte nicht nur besser für die Gesundheit der Gäste sondern auch für die Angestellten sind. Aber auch die einheimische Bevölkerung profitiert von einem ökologisch verträglicheren Tourismus, da
mit der Verwendung von biologisch abbaubaren Kosmetik- und Reinigungsprodukten nicht nur eine umweltschonendere sondern auch eine für die Gesundheit bessere Alternative zu den Kosmetik- und Reinigungsprodukten ist, in denen sich teilweise schädliche Chemikalien befinden.
So kann die Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden aufgrund schädlicher Chemikalien reduziert und teils schwere Erkrankungen verhindert werden, wenn auch die Tourismusunternehmen ihren Teil dazu beitragen, indem sie Bio- und Naturkosmetik sowie ökologische Reinigungs- und Pflegemittel in ihrem Unternehmen verwenden.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)
- Mobilitätswende im Reiseverkehr - Erdgebundene Reisen
GEOlaViva-Empfehlungen für erdgebundene Reisen, da der Luftverkehr die klimaschädlichste Mobilitätsform ist und vor allem die Menschen im globalen Süden unter den Folgen des Klimawandels mit gesundheitlichen Problemen zu leiden haben.
Laut der Initiative Klima-, Umwelt- und Lärmschutz im Luftverkehr e.V. mindert Fluglärm nicht nur das subjektive Wohlbefinden und die Lebensqualität, sondern hat dazu noch erhebliche gesundheitliche Auswirkungen. Dazu gehören das erhöhte Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlafstörungen, die Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung bei Kindern und die erhöhte Anfälligkeit für mentale Erkrankungen. Daher fordert auch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., dass der Luftverkehr den Wachstumskurs verlassen muss.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)
- #FairJobs- Menschenwürdige, sichere Arbeit und der Gesundheitsschutz von Angestellten
GEOlaViva-Empfehlungen für Tourismusunternehmen, die ihren Angestellten eine menschenwürdige und sichere Arbeit sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen, damit ihre Familien nicht in Armut leben müssen, ihre Kinder zur Schule gehen könnnen und Eltern ihre Kinder aufgrund zu langen Arbeitszeiten nicht vernachlässigen müssen. Um die Gesundheit der Angestellten zu schützen sind nicht nur faire Arbeitszeiten und regelmäßige, bezahlte Urlaubstage wichtig, sondern auch, dass die Arbeitsaufgaben in einem fairen Arbeitspensum zu schaffen sind um stressbedingte Krankheiten zu vermeiden.
Deshalb ist es auch für Tourismusunternehmen unerlässlich darauf hinzuwirken, dass niemand zurückgelassen wird und Menschen unter Bedingungen arbeiten können, die frei von Ausbeutung sind und ihnen ein
existenzsicherndes
Einkommen sowie positive berufliche Perspektiven bieten.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)
- Projekte zur Gesundheitsversorgung
GEOlaViva-Empfehlungen für Tourismusunternehmen, die für die Gesundheitsversorgung der einheimischen Bevölkerung in den Urlaubsländern Projekte von Gesundheitsstationen unterstützen, damit alle Menschen in den Destinationen neben einer gesundheitlichen Grundversorgung auch eine notwendige ärztliche Hilfe, eine Gesundheitsfürsorge, die notwendigen Medikamente und Impfungen erhalten. Neben diesen Bauprojekten gehören auch Projekte zur Prävention und Behandlung des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Nikotin, Alkohol und anderen Drogen sowie
Präventionsmaßnahmen und Schulungen, damit die lokale Bevölkerung über die Gefahr der Verbreitung von sexuell und anderen übertragbaren Krankheiten informiert wird.
Projekte können auch bei der Vermittlung von Grundkenntnissen über die Gesundheit und Ernährung (von Kindern), die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung unterstützen, damit vor allem für die Kinder in den Destinationen ein Höchstmaß an Gesundheit erreicht wird.
Aber auch alle Menschen in den Destinationen, die mit einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung leben, sollten mit Projekten zur Gesundheitsversorgung bestmöglichst unterstützt werden.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 )
- Projekte für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
GEOlaViva-Empfehlungen für Tourismusunternehmen, die Projekte, Präventionsmaßnahmen und Schulungen für den Umwelt-, Natur und Klimaschutz unterstützen, damit die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien sowie der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden verringert werden kann.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 )
- Rechte der indigenen Völker und lokalen Gemeinden
GEOlaViva-Empfehlungen für Tourismusunternehmen, die keine Tourismusprojekte, Reisen oder Ausflüge im Namen des "Natur- und Tierschutzes" anbieten, bei denen Indigene Völker und lokale Gemeinschaften von ihrem Land vertrieben oder gar ermordet wurden /werden.
Die indigenen Völker sind als Wächter der Natur anzuerkennen.
Um die Rechte der indigenen Völker und lokalen Gemeinden zu achten, darf ihr Land
nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung und äußerster Vorsicht betreten werden, da die Immunität der indigenen Bevölkerung gegenüber vielen für Touristen harmlose Krankheiten tödliche Auswirkungen haben kann.
Eine Genehmigung muss deshalb immer im Vorfeld mit einem Vertreter des indigenen Volkes abgesprochen werden.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 )
- Angebot von Bio(zyklisch)-veganen Speisen - Game Changer für die Gesundheit
GEOlaViva-Empfehlungen für Angebote von Tourismusunternehmen, die ihren Mitarbeitern und Gästen
zu allen Mahlzeiten im Restaurant oder in der Kantine eine Auswahl an Bio(zyklisch)-veganen Speisen
anbieten können.
Da robuste, vitale und nährstoffreiche Pflanzen auch
positiv für eine gute Gesundheit und Wohlergehen
beitragen können, profitieren davon nicht nur die Angestellten, die Gäste und die Bevölkerung in den Urlaubsländern, sondern auch die Menschen im globalen Süden sowie indigene Völker und lokale Gemeinschaften.
Denn je weniger Soja und Getreide an Tiere verfüttert wird, umso mehr Nahrung erhalten die hungernden Menschen auf dieser Welt, was wiederum ihrer Gesundheit und dem Wohlerbefinden zugute kommt.
Ein größeres Angebot an Bio(zyklisch)-veganen Speisen ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für eine Agrar- und
Ernährungswende, sondern minimiert auch die gesundheitlichen Folgen, die durch antibiotikaresistenten Keime oder durch die weltweite Verbreitung von Pandemien durch Zoonosen verursacht werden.
Doch zum Glück gibt es mittlerweile immer mehr (Tourismus-)Unternehmen, die sich ihrer unternehmerischen Verantwortung für das Gemeinwohl bewusst sind und deshalb die vielen negativen Folgen, die der Konsum von Fleisch- und Milchprodukten mit sich bringt (s. Tierrechte >>), nicht länger ignorieren.
(SDG 1,
2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16,
17 u.Tierrechte)