Nachhaltigkeit in der Wirtschaft: Refurbished + Reused

Refurbished - Repair - Reused

Mit den GEOlaViva-Empfehlungen zum Recommerce, findet ihr Angebote, gegen den Wegwerfwahn und für eine Kreislaufwirtschaft

Aussortierte Schätze kaufen oder verkaufen

Coming soon:


Reparieren, Refurbishing und Retourenkauf

Sowohl die Reparatur, die Wiederaufbereitung zur Wiederverwendung als auch die Weitergabe von gebrauchten Gegenständen tragen dazu bei, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, die mit den ökologischen Grenzen unseres Planeten vereinbar ist.


 

 Der Handel im Wandel -

An- und Verkauf  für Gebrauchtware

Auch der Gebrauchtwarenhandel gewinnt in einer Gesellschaft, die immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit legt, an Bedeutung. Denn wenn bereits gebrauchte Produkte wieder verwendet und nicht weggeworfen werden, dann wird nicht nur die Kreislaufwirtschaft gefördert, sondern es wird auch ein Beitrag zum Schutz von Umwelt, Natur und Klima geleistet.


Aber auch für Menschen, die mit einem begrenzten Budget auskommen müssen oder wollen, bietet der An- und Verkauf von gebrauchten Produkten eine gute Möglichkeit, qualitativ hochwertige Produkte zu erschwinglichen Preisen zu erwerben. Oder sie nutzen die Gelegenheit, nicht mehr benötigte Gegenstände gewinnbringend zu verkaufen, um ihr Haushaltsgeld aufzubessern.


Grundsätzlich zeigt die Entwicklung des Recommerce, dass Nachhaltigkeit und wirtschaftliches Handeln durchaus Hand in Hand gehen können.

Und da auch Online-Unternehmen bereits ein breites Sortiment an Gebrauchtwaren für fast jeden Bedarf und Geschmack anbieten, können auch sie einen positiven und zukunftsweisenden Beitrag zum Wandel im Handel leisten.


Mehr Informationen zum Thema Kreislaufwirtschaft findet ihr hier:

Europäische Kommission >>

Der Anfang ist gemacht -

 Euer Recht auf Reparatur soll kommen

Die EU-Kommission hat sich auf das Verbraucherrecht "Right to Repair" geeinigt.

Damit soll verhindert werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher reparierbare Güter wie Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler etc. vorzeitig entsorgen müssen, weil eine einfache und kostengünstige Reparatur nicht möglich ist.

Aus diesem Grund soll es in Zukunft möglich sein, für alle Geräte, die technisch repariert werden können, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen.


Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich über ihre Reparaturleistungen zu informieren, insbesondere auch über die ungefähren Kosten der gängigsten Reparaturen.
Damit der Reparaturmarkt gefördert wird, sollen die neuen Vorschriften sicherstellen, dass die Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem angemessenen Preis verfügbar sind.

Die vereinbarten Regeln verpflichten die Mitgliedstaaten auch, Reparaturen durch mindestens eine Maßnahme zu fördern, z.B. durch Reparaturgutscheine, Reparaturfonds oder die Unterstützung lokaler Reparaturinitiativen.

Auch eine europäische Reparaturplattform soll eingerichtet werden.

Allerdings muss das Europäische Parlament und der Rat den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, noch förmlich verabschiedet werden. Sobald das geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.


Quelle:

Stand 02.02.2024:

Die europäische Kommission begrüßt politische Einigung über neue Verbraucherrechte für einfache und günstige Reparaturen -

Weiter zur

Europäischen Kommission >>
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