Together4

#Together4




Gemeinsam für eine lebenswerte Zukunft


Bei GEOlaVivaTogether4 findet ihr Menschen, die mit ihrer Entschlossenheit und ihrer Kreativität zeigen, dass positive Veränderungen möglich sind.

Es sind Menschen, die sich mit ihrem Engagement für eine lebenswerte Zukunft einsetzen.

Diese Menschen sind die treibende Kraft hinter innovativen Ideen, sozialen Bewegungen und Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Als leuchtende Beispiele für das Potenzial menschlichen Engagements beweisen sie uns, dass wir alle etwas bewirken können, wenn wir uns für eine Sache einsetzen, an die wir glauben.


Gemeinsam mit ihnen können wir als Architekten des Wandels eine bessere Welt und eine lebenswerte Zukunft gestalten.


#Together4SDGs

Gemeinsam erreichen wir die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele

#Together4AnimalRights

Gemeinsam für die Beachtung der Tierrechte

#Together4ResponsibleTourism

Gemeinsam gestalten wir einen ethischen, werte- und gemeinwohlorientierten Tourismus:

Um zu erfahren, weshalb ein Wandel im Tourismus, im Handel und in der Gesellschaft so notwendig ist, findet ihr bei Together4 Informationen zu den wichtigsten Zukunftsthemen unserer Zeit.

Hier könnt ihr euch auch an die Quelle von unabhängigen Studien, Informationen und Beiträgen von NGOs, Vereinen, Stiftungen, (investigativen) Journalisten, Autoren, Aktivisten und Menschen weiterleiten lassen, die sich durch ihre Forschung, ihr Engagement und ihren Widerstand in bemerkenswerter Weise für eine lebenswerte Zukunft zum Wohle aller einsetzen.

Bei #together4 werdet ihr aber nicht nur über die Herausforderungen unserer Zeit informiert, sondern auch Lösungen finden, wie wir die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) schneller erreichen können.

#Together4

Zum Wohle aller

Vor allem für uns Menschen in den Industrienationen ist es höchste Zeit Verantwortung zu übernehmen und aktiv an Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit mitzuwirken.

Glücklicherweise gibt es bereits viele Menschen, die sich zum Teil schon seit Jahrzehnten den großen Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, stellen und sich mit Entschlossenheit und Kreativität für mehr globale Gerechtigkeit und eine bessere Welt einsetzen.

Ihnen haben wir schon so unglaublich vieles zu verdanken, denn diese Menschen inspirieren nicht nur durch ihre Taten, sondern auch durch ihre Fähigkeit das Bewusstsein zu schärfen und andere Menschen zu ermutigen, sich ebenfalls für positive Veränderungen einzusetzen.

Sei es durch Aktionen, Reden, Artikel oder über soziale Medien.


#Together4 ist ein Online-Platz, auf dem auserwählte Beiträge, Berichte, Artikel, Studien und Aktionen von Aktivisten, NGOs, Vereinen, investigativen Journalisten, Wissenschaftlern und vielen anderen, die sich bereits oder zukünftig gemeinsam für eine Welt einsetzen, die allen Lebewesen ein wunderschönes Zuhause bietet.

#Together4aWonderfulWorld

Wir leben in einer Welt, die mit vielen globalen Herausforderungen konfrontiert ist.
Viele Menschen fühlen sich den negativen Schlagzeilen, die täglich auf uns einprasseln, hilflos ausgeliefert. Sie verharren in Lethargie und versuchen nur, irgendwie durch den Tag zu kommen.


Aber es gibt auch immer mehr Menschen, die mit ihrer Entschlossenheit, ihrer Kreativität und ihrem Engagement zeigen, dass positive Veränderungen möglich sind, wenn sich Menschen für eine gemeinsame Vision einsetzen. Sie sind die treibende Kraft hinter innovativen Ideen, sozialen Bewegungen und Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität zukünftiger Generationen.


Diese Menschen inspirieren nicht nur durch ihre Taten, sondern auch durch ihre Fähigkeit, andere mitzureißen.

Sie nutzen ihre Stimme über soziale Medien, Reden und Artikel, um das Bewusstsein zu schärfen und andere zu ermutigen, sich ebenfalls für positive Veränderungen einzusetzen.
In einer Welt, die oft von Problemen überschattet wird, sind diese Menschen leuchtende Beispiele für das Potenzial menschlichen Engagements. Sie beweisen, dass wir auch etwas bewirken können, wenn wir uns für eine Sache einsetzen, an die wir glauben. Entschlossenheit, Leidenschaft und Opferbereitschaft ist der Ansporn , um gemeinsam las Architeckten des Wandels an einer besseren Welt und einer positiven, lebenswerten Zukunft zu arbeiten.


Mit unseren Bemühungen formen wir auf diese Weise nicht nur die Gegenwart, sondern hinterlassen auch ein Vermächtnis, das die kommenden Generationen hoffentlich inspirieren wird.


Bei GEOlaViva-Together4 erhalten neben den NGOs & Co. vor allem die Menschen einen Platz, die uns durch ihr Engagement und ihren Einsatz daran erinnern, dass Veränderung möglich ist und wir gemeinsam eine Welt schaffen können, die allen Lebewesen ein wunderschönes Zuhause bietet.





Diese Menschen inspirieren nicht nur durch ihre Taten, sondern auch durch ihre Fähigkeit, andere mitzureißen.

Sie nutzen ihre Stimme über soziale Medien, Reden und Artikel, um das Bewusstsein zu schärfen und andere zu ermutigen, sich ebenfalls für positive Veränderungen einzusetzen.

Mit unseren Bemühungen formen wir auf diese Weise nicht nur die Gegenwart, sondern hinterlassen auch ein Vermächtnis, das die kommenden Generationen hoffentlich inspirieren wird.


Bei GEOlaViva-Together4 erhalten neben den NGOs & Co. vor allem die Menschen einen Platz, die uns durch ihr Engagement und ihren Einsatz daran erinnern, dass Veränderung möglich ist und wir gemeinsam eine Welt schaffen können, die allen Lebewesen ein wunderschönes Zuhause bietet.


Und falls ihr es nicht schon seid, dann könnt auch ihr ein Teil dieser Bewegung werden :)

Um zu verstehen, warum ein Wandel im Tourismus, im Handel und in der Gesellschaft für die Gestaltung einer neuen Wirtschaft so dringend notwendig ist, bietet GEOlaViva mit #Together4 in Kürze einen Online-Platz, auf dem euch mit Quellenangabe ausgewählte Informationen, Studien, Berichte, Aktionen und Beiträge von

  • Aktivisten
  • NGOs
  • Vereinen
  • investigativen Journalisten
  • Wissenschaftlern und vielen anderen, die sich bereits oder zukünftig für eine lebenswerte Zukunft einsetzen, gezeigt werden.





Und falls ihr es nicht schon seid, dann könnt auch ihr ein Teil dieser Bewegung werden :)


ChangeCreators

Playing for Change


"Playing For Change is more than just music. We're a movement that believes in the power of music to break down barriers, connect people, and create positive change."

Sei Teil der Bewegung von Playing For Change >>

Quelle : YouTube | Was für eine wundervolle Welt | Playing For Change | Musik rund um die Welt

Bei der Weiterleitung gelten die Datenschutzbestimmungen von YouTube!

Weiter zum YouTube-Video >>

GEOlaViva bietet euch bei Together4 Informationen zu den wichtigsten Zukunftsthemen unserer Zeit und verlinkt euch an die Quelle von unabhängigen Studien, Informationen und Beiträgen von NGOs, Vereinen, Stiftungen, (investigativen) Journalisten, Autoren, Aktivisten und Menschen, die sich durch ihre Forschung, ihr Engagement und ihren Widerstand in bemerkenswerter Weise für eine lebenswerte Zukunft zum Wohle aller einsetzen.

  • Vereinte Nationen - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Artikel 1 

    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.


    Artikel 2

    Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.


    Artikel 3

    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.


    Artikel 4

    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.


    Artikel 5

    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.


    Artikel 6

    Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.


    Artikel 7

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.


    Artikel 8

    Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.


    Artikel 9

    Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.


    Artikel 10

    Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.


    Artikel 11

    1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

    2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.

    Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.


    Artikel 12

    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.


    Artikel 13

    1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

    2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.


    Artikel 14

    1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

    2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.


    Artikel 15

    1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

    2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.


     Artikel 16

    1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

    2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

    3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.


    Artikel 17

     1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

     2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.


    Artikel 18

    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.


    Artikel 19

    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.


    Artikel 20

    1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

    2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.


    Artikel 21

    1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

    2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

    3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mitgeheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.


    Artikel 22

    Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.


    Artikel 23

    1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

    2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

    3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

    4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.


    Artikel 24

    Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.


    Artikel 25

    1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

    2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


    Artikel 26

    1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

    2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

    3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.


    Artikel 27

    1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

    2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.


    Artikel 28

    Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.


    Artikel 29

    1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

    2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

    3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


    Artikel 30

    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.



    Quelle:

     Vereinte Nationen - Resolution der Generalversammlung 


    Amnesty International

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