Circular Economy: Refurbished - Repair - Reused

Mit Recommerce die Kreislaufwirtschaft stärken

Der Begriff „Recommerce“ setzt sich aus den Worten „re“ (wieder) und „commerce“ (Handel) zusammen und bezeichnet den Wiederverkauf gebrauchter und wiederaufbereiteter Produkte. 
Als Alternative zum klassischen Second-Hand-Handel erfolgt der Verkauf über Online-Plattformen oder spezialisierte Shops:

Die Kernideen von Recommerce sind:


  • Aufbereitung und Wiederverkauf:

Produkte (z. B. Elektronik, Kleidung, Möbel) werden geprüft, repariert oder generalüberholt und dann erneut verkauft.

  • Ressourcenschonung:

Anstatt neue Produkte herzustellen, werden vorhandene genutzt, wodurch Rohstoffe und Energie gespart werden.

  • Verlängerung der Produktlebensdauer:

Elektronik, Smartphones oder Modestücke bleiben länger im Kreislauf.



Unterschied zwischen Recommerce und Recycling


  • Recommerce = gebraucht → wiederverkauft

Beim Recommerce werden gebrauchte Produkte geprüft, aufbereitet und erneut verkauft, sodass sie länger im Umlauf bleiben.

  • Recycling: Gebraucht → Rohstoff → Neu

Beim Recycling hingegen werden alte Produkte in neue Rohstoffe verwandelt, die für die Herstellung neuer Waren genutzt werden.

  • Circular Economy = alles zusammen → Ressourcen bleiben im Kreislauf

Die Circular Economy verbindet all diese Ansätze und sorgt dafür, dass Materialien und Ressourcen möglichst lange im Kreislauf bleiben – gut für Umwelt, Wirtschaft und Menschen.


 Der Handel im Wandel -

An- und Verkauf  für Gebrauchtware

Auch der Gebrauchtwarenhandel gewinnt in einer Gesellschaft, die immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit legt, an Bedeutung. Denn wenn bereits gebrauchte Produkte wieder verwendet und nicht weggeworfen werden, dann wird nicht nur die Kreislaufwirtschaft gefördert, sondern es wird auch ein Beitrag zum Schutz von Umwelt, Natur und Klima geleistet.


Aber auch für Menschen, die mit einem begrenzten Budget auskommen müssen oder wollen, bietet der An- und Verkauf von gebrauchten Produkten eine gute Möglichkeit, qualitativ hochwertige Produkte zu erschwinglichen Preisen zu erwerben. Oder sie nutzen die Gelegenheit, nicht mehr benötigte Gegenstände gewinnbringend zu verkaufen, um ihr Haushaltsgeld aufzubessern.


Grundsätzlich zeigt die Entwicklung des Recommerce, dass Nachhaltigkeit und wirtschaftliches Handeln durchaus Hand in Hand gehen können.

Und da auch Online-Unternehmen bereits ein breites Sortiment an Gebrauchtwaren für fast jeden Bedarf und Geschmack anbieten, können auch sie einen positiven und zukunftsweisenden Beitrag zum Wandel im Handel leisten.


Mehr zum Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft findet ihr hier:




Der Anfang ist gemacht -

 Euer Recht auf Reparatur

Die EU-Kommission hat sich auf das Verbraucherrecht "Right to Repair" geeinigt.

Damit soll verhindert werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher reparierbare Güter wie Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler etc. vorzeitig entsorgen müssen, weil eine einfache und kostengünstige Reparatur nicht möglich ist.

Aus diesem Grund soll es in Zukunft möglich sein, für alle Geräte, die technisch repariert werden können, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen.


Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich über ihre Reparaturleistungen zu informieren, insbesondere auch über die ungefähren Kosten der gängigsten Reparaturen.
Damit der Reparaturmarkt gefördert wird, sollen die neuen Vorschriften sicherstellen, dass die Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem angemessenen Preis verfügbar sind.

Die vereinbarten Regeln verpflichten die Mitgliedstaaten auch, Reparaturen durch mindestens eine Maßnahme zu fördern, z.B. durch Reparaturgutscheine, Reparaturfonds oder die Unterstützung lokaler Reparaturinitiativen.

Auch eine europäische Reparaturplattform soll eingerichtet werden.
 

Die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 13. Juni 2024 angenommen und trat am 30. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen und ab dem 31. Juli 2026 anwenden.


Quelle:

Stand 29.11.2024:


Mehr Informationen dazu findet ihr bei der Europäischen Kommission: